26. November 2024

Absprachen zur Genehmigungsfähigkeit von Drohnenaufnahmen

Gemeinsam mit Frau Dittmar von der Landesdirektion Sachsen und Herrn Posthoff vom Sachsenforst trafen wir uns am Objekt um die Genehmigung von Drohnenaufnahmen zu besprechen. Da sich in den Stollen nicht nur das größte Fledermausreservat der Sächsischen Schweiz befindet, sondern das gesamte Gelände im Nationalpark und damit im besonders geschützten Gebiet liegt, ist für (Drohnen-)Aufnahmen höchste Sensibilität gefordert. Im Landschaftsschutzgebiet ist das Starten und Landen von Drohnen nicht erlaubt. Nur von einer Ortslage aus wird es möglich, das Gelände zu überfliegen. Hinzu kommt, dass die Stollen Flora-Fauna-Habitat-Gebiet "Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg" und dem gleichnamigen Vogelschutzgebiet liegt. Daher mussten für unsere geplanten Aufnahmen dringend auch u.a. die Brutzeiten der Vögel beachtet werden. In engem Austausch mit der Landesdirektion und dem Sachsenforst stellten wir schließlich einen Antrag zur Dokumentation des Geländes per Drohnenflug. Dieser wurde uns unter Auflagen genehmigt.

Ausgeschlossen sind Drohnenaufnahmen innerhalb der Stollen. Beim Treffen mit Frau Dittmar und Herrn Potthoff wurde daher besprochen, in welcher Form und in welchem Zeitraum Innenaufnahmen der Stollen stattfinden können um diese ebenfalls zu dokumentieren und unserer Projektvision ein kleines Stück näher zu kommen...